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BGH, 23.06.1983 - IX ZR 46/82 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Scheidung - Ehegatte - Geltendmachung - Recht - Dritter - Unwirksamkeit - Verfügung - Zustimmung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1365
Rechtsfolgen der verweigerten Genehmigung nach Ehescheidung
Verfahrensgang
- BGH, 13.01.1983 - IX ZR 46/82
- BGH, 14.02.1983 - IX ZR 46/82
- BGH, 23.06.1983 - IX ZR 46/82
Papierfundstellen
- FamRZ 1983, 1101
Wird zitiert von ...
- OLG Saarbrücken, 14.03.2019 - 6 UF 130/18
Familiensache: Anerkennung einer sog. relativen Geschäftsunfähigkeit; …
Wird ein einzelner Vermögensgegenstand veräußert, der im Wesentlichen das ganze Vermögen des Veräußerers darstellt, muss außerdem der Vertragspartner dies wissen oder zumindest die Verhältnisse kennen, aus denen sich dies ergibt, damit § 1365 BGB eingreift (grundlegend BGHZ 43, 174; ebenso BGH FamRZ 2015, 121; 2013, 607 und 948; 1993, 1302; 1990, 970; 1983, 1101; WM 1965, 341).